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Letzte Aktualisierung: 02.01.2012 |
Aktuelle Informationen Dienstrechtsreformgesetz 2010 (in Kraft seit 1. Januar 2011) - Zusammenstellung der Änderungen insbesondere für Schwerbehinderte: (Stand 20.2.2011, R. Ege)
Dienstfähigkeit: Bei Einstellungsuntersuchungen ist darauf zu achten, dass bei
schwerbehinderten Personen im Interesse der Förderung ihrer Beschäftigung
deutlich geringere gesundheitliche Anforderungen gelten. So ist die
gesundheitliche Eignung bei der Einstellung von Beamten regelmäßig noch als
ausreichend anzusehen, |