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Letzte Aktualisierung:
 

 02.01.2012

Aktuelle Informationen
- vornehmlich aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung

Dienstrechtsreformgesetz 2010 (in Kraft seit 1. Januar 2011)

- Zusammenstellung der Änderungen insbesondere für Schwerbehinderte: (Stand 20.2.2011, R. Ege)

 

Dienstfähigkeit:

- Verwaltungsvorschrift über amtsärztliche Untersuchungen vom 29.07.2003 (Az. 52-5402-020-2) formuliert unter Punkt 3.4 Schwerbehinderte:

Bei Einstellungsuntersuchungen ist darauf zu achten, dass bei schwerbehinderten Personen im Interesse der Förderung ihrer Beschäftigung deutlich geringere gesundheitliche Anforderungen gelten. So ist die gesundheitliche Eignung bei der Einstellung von Beamten regelmäßig noch als ausreichend anzusehen,

- wenn die schwerbehinderte Person nur für die Wahrnehmung bestimmter Dienstposten der betreffenden Laufbahn geistig und körperlich geeignet ist und

- bei der Einstellung davon ausgegangen werden kann, dass die schwerbehinderte Person mindestens fünf Jahre dienstfähig bleibt (dies muss im amtsärztlichen Gutachten zum Ausdruck kommen).